Auf der Basis von weltlichem und kirchlichem Recht entscheiden wir, für welches Engagement in unserer Kirchengemeinde ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist. Wir fordern diejenigen, die nach Art, Intensität und Dauer im nahen Kontakt mit anvertrauten Personen stehen, auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und zur Einsichtnahme vorzulegen.