Pfarreivermögensverwaltungsrat

 
Der Pfarreivermögensverwaltungsrates (PVVR) trägt Verantwortung für die finanzielle und wirtschaftliche Verwaltung der Kirchengemeinde. Er überwacht die Vermögensverwaltung, berät die Verantwortlichen und entscheidet bei wichtigen finanziellen, rechtlichen und personellen Fragen mit. Dabei achtet er darauf, dass wirtschaftliche Entscheidungen im Einklang mit den pastoralen Zielen der Gemeinde stehen.
 
Aufsicht statt operativer Verantwortung  - Eine starke Veränderung zu den bisherigen Stiftungsräten
Mit dem Pfarreivermögensverwaltungsrat wird ein neues Modell kirchlicher Vermögensverwaltung umgesetzt, das sich deutlich von bisherigen Strukturen unterscheidet. Der PVVR ist also kein Nachfolger der bisherigen Stiftungsräte. Während die Stiftungsräte bislang vielfach auch operative Aufgaben übernommen haben, liegt die operative Finanzverwaltung künftig beim Verwaltungsvorstand beziehungsweise beim Pfarreiökonomen. Der Pfarreivermögensverwaltungsrat übernimmt dagegen eine aufsichts- und kontrollorientierte Rolle.
Zu seinen zentralen Aufgaben gehört es, den Haushaltsentwurf zu beraten und zu prüfen, ob die finanziellen Planungen der strategischen Ausrichtung der Kirchengemeinde entsprechen. Auch Personalentscheidungen, insbesondere bei im Haushalt vorgesehenen Stellen, liegen künftig nicht mehr beim Gremium, sondern ebenfalls beim Verwaltungsvorstand. Darüber hinaus begleitet er die Arbeit der Verwaltung, überwacht deren Tätigkeit und sorgt für Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit kirchlichen Mitteln (vgl. § 46 Pfarreigesetz).
 
Verbindung zwischen Strategie und Verwaltung
Der Pfarreivermögensverwaltungsrat nimmt damit eine Schlüsselrolle zwischen strategischer Ausrichtung und praktischer Umsetzung ein. Er sorgt dafür, dass finanzielle Entscheidungen im Einklang mit den inhaltlichen Zielen der Kirchengemeinde stehen. Gleichzeitig ist eine enge Rückbindung an den Pfarreirat vorgesehen: Der PVVR berichtet regelmäßig über seine Arbeit und schafft so eine kontinuierliche Verbindung zwischen Gremienarbeit und Verwaltung.
 
Konstituierung fristgerecht am 25.3.2026 erfolgt
Bereits Mitte März hatte der Pfarreirat in seiner Sitzung die notwendigen Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde die Größe des Gremiums geregelt: Neben der Vorgabe des leitenden Pfarrers als Vorsitzenden ohne Stimmrecht und zwei Mitgliedern aus dem Pfarreirat wurde die Zahl externe Mitglieder entsprechend den ehemaligen Seelsorgeeinheiten auf fünf festgelegt. Damit umfasst das Gremium insgesamt acht Personen.
Im Anschluss wurden die externen Mitglieder berufen sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter aus dem Pfarreirat entsandt. Anders als bei Wahlen üblich, standen dabei keine Kandidaturen im Vordergrund – vielmehr wurden gezielt Personen angesprochen, die aufgrund ihrer beruflichen und persönlichen Kompetenzen für die verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind – etwa aus den Bereichen Verwaltung, Finanzen oder Bau. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass alle bisherigen Seelsorgeeinheiten in der neuen Struktur vertreten sind.
Die konstituierende Sitzung am 25. März markiert den offiziellen Start der Arbeit des Gremiums und Ende eines übergangsweise eingesetzten „Übergangs-Vermögensverwaltungsrates“. 
 
Dem Pfarreivermögensverwaltungsrat gehören an:
  • Klaus Fimm (Architekt, ehem. SE Friesenheim),
  • Thomas Joachims (Bankbetriebswirt, ehem. SE Kippenheim),
  • Alexander Ruchti (Diplomverwaltungswirt, ehem. SE Ettenheim),
  • Gerhard Weber (Steuerberater u. vereidigter Buchprüfer, ehem. SE An der Schutter),
  • Otto Weber (Dipl. Bankbetriebswirt ADG, ehem. SE Rust) sowie
  • aus dem Pfarreirat Elke Hundt und Alexander Schindler (stellv. Vorsitzender PVVR). 
  • Kraft Amtes gehört zudem Pfarrer Nelson Ribeiro dem Gremium als Vorsitzender ohne Stimmrecht an.
V.l.n.r.: Alexander Ruchti, Thomas Joachims, Gerhard Weber, Elke Hundt, Otto Weber, Alexander Schindler, Heike Fischer (Verwaltungsstandort Lahr, Protokoll und Assistenz).
Nicht auf dem Foto: Pfarrer Nelson Ribeiro und Klaus Fimm