Presseerklärung vom 14. August 2026
Allianz für den freien Sonntag - Bündnis für sozialverträgliche Arbeitszeiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Sonn-und Feiertagsfahrverbot für LKW in der Zeit ab 15. August bis Ende August sowie an Samstagen während der Ferienzeit zugelassen. Die Ausnahmen sollen für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen, gelten. Erfasst sein sollen auch die damit verbundenen Leerfahrten. Die Allianz für den freien Sonntag in Baden-Württemberg kritisiert diese Entscheidung, die zulasten des verfassungsrechtlich verankerten Sonn- und Feiertagsschutzes geht.