Fragen und Antworten rund um das Thema Taufe
Wann und wo können wir unser Kind taufen lassen?
In der Regel findet die Taufe in der Pfarrkirche Ihres Wohnortes statt. Sie können die Taufe aber auch in jeder anderen Pfarrkirche der Seelsorgeeinheit feiern. Die Taufe kann in der Sonntagsmesse gespendet werden (außer an Hochfesten) oder in Taufgottesdiensten, die an einem Samstag oder Sonntag stattfinden. Bei diesen Tauffeiern taufen wir jedes Taufkind im Kreis der eigenen Familie, Gruppentaufen können aktuell nicht angeboten werden. In der Karwoche spenden wir keine Taufen.
Wir sind aus der Kirche ausgetreten, möchten unser Kind dennoch taufen lassen.
Die Kirche tauft ein Kind nur, wenn die berechtigte Aussicht besteht, dass es in den katholischen Glauben hineinwächst. Ein Kirchenaustritt setzt hier zumindest ein Fragezeichen. Deswegen stellt sich die Frage, ob Sie Ihr Kind in den Glauben einführen wollen und ihm vermitteln können, dass es etwas Gutes ist, zur Kirche zu gehören.
Wenn eine nahe Bezugsperson Ihres Kindes dafür einsteht, das Kind in den katholischen Glauben einzuführen, kann es dennoch getauft werden.
Wer kann Taufpate sein, wieviele Paten braucht es und welche Aufgabe haben die Taufpaten?
Als Taufpate oder Taufpatin kommt infrage, wer selbst katholisch, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt ist. Es braucht mindestens einen Paten. Üblich sind bei uns zwei Paten, meist ein Mann und eine Frau. Weitere Paten können als Taufzeugen die Taufe und das Kind begleiten.
Die Paten bringen gemeinsam mit den Eltern das Kind zur Taufe. Sie drücken so ihre Bereitschaft aus, bei der Einführung des Kindes in den Glauben mitzuwirken. Sie sind auch zum Einführungstreffen und Taufgespräch eingeladen.
Kann ein evangelischer Christ oder ein aus der Kirche ausgetretener Katholik Taufpate unseres Kindes werden?
Nein. Nur ein gefirmter Katholik kann Taufpate werden.
Ein evangelischer oder ein orthodoxer Christ kann, neben einem katholischen Paten, Taufzeuge sein, in dem er sich bereit erklärt, sich in die christliche Erziehung des Kindes mit einzubringen und bezeugt, dass Glauben und Kirchenzugehörigkeit wichtig sind.
Einen aus der katholischen oder evangelischen Kirche ausgetretenen Christen lässt die katholische Kirche nicht als Taufzeugen zu. Der Kirchenaustritt legt nahe, dass die Voraussetzungen für die geforderte Zeugenschaft nicht vorliegen.
