Das Regelwerk der neuen Pfarrei

 
Bisher regelten die Satzung für Pfarrgemeinderäte (PGRS) und die Kirchliche Vermögensverwaltungsordnung (KVO) die Aufgaben und das Zusammenspiel der Gremien in den Pfarreien wie auch die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden.
Mit der geplanten Zusammenlegung von Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2026 kommt ein wichtiger Schritt für die Erzdiözese Freiburg -und damit verändern sich auch die gültigen Grundlagen für die Arbeit:
  • Bereits seit einiger Zeit gibt es das Vorfeld-Entscheidungen-Gesetz (VEG), in dessen Rahmen im Mai 2023 alle Pfarrgemeinderäte zusammenkamen und einen beschließenden Ausschuss bildeten, der in der Übergangszeit die wichtigen Entscheidungen fällt.
  • Nun folgt auch der erste Entwurf für das Pfarreigesetz (PfaG), das ab 2026 in Kraft treten soll.
  • Um die Lücke beziehungsweise den Übergang bis dahin zu schließen, gibt es das Pfarreiübergangsgesetz (PÜG). Es soll einen reibungslosen und rechtssicheren Wechsel zu neuen Strukturen gewährleisten und die Handlungsfähigkeit der neuen Pfarreien sichern. Da einige relevante Rechtsquellen, die bereits 2025 veröffentlicht wurden, erst 2026 in Kraft treten, schließt dieses Gesetz eine Lücke. PÜG und VEG greifen dabei ineinander und ermöglichen so einen nahtlosen Übergang.

Pfarreigesetz (PfaG)

Das ganze Pfarreigesetz zum Download:
Das Pfarreigesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Struktur und Organisation der Pfarreien im Erzbistum Freiburg fest. Hintergrund ist die Kirchenentwicklung 2030, die darauf abzielt, größere pastorale Räume zu schaffen und die Zusammenarbeit innerhalb der Kirche effizienter zu gestalten. Das Ziel des Pfarreigesetzes ist es, die pastorale Arbeit auch in Zeiten von weniger Hauptamtlichen und sinkenden Mitgliederzahlen zukunftsfähig zu machen.Das Pfarreigesetz regelt die Organisation und Aufgaben der Pfarreien im Erzbistum Freiburg. Es legt fest, wie die Pfarreien strukturiert sind und welche Gremien, wie beispielsweise der Pfarreirat, welche Aufgaben übernehmen. Ziel des Gesetzes ist es, klare Richtlinien für die pastorale Arbeit und die Verwaltung innerhalb der Pfarreien zu schaffen.
Das Gesetz regelt unter anderem:
Wie eine Pfarrei organisiert ist:
Es beschreibt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Pfarrern, Gemeindeteams und verschiedenen kirchlichen Gremien.
Mitbestimmung und Gremienarbeit:
Es definiert die Rolle des zukünftigen Pfarreirats und legt fest, wie Ehrenamtliche stärker eingebunden werden können.
Pastorale Ausrichtung: 
Es gibt Richtlinien für die Seelsorgearbeit, um sicherzustellen, dass die Kirche auch in größeren Strukturen nah bei den Menschen bleibt. 

Pfarreiübergangsgesetz (PÜG)

Das ganze PÜG zum Download:
Das Pfarreiübergangsgesetz regelt den konkreten Prozess, wie die bisherigen Seelsorgeeinheiten in neue, größere Pfarreien überführt werden. Da es sich um eine umfassende Strukturreform handelt, braucht es klare rechtliche Vorgaben, damit der Übergang geordnet und transparent erfolgt.  Das Pfarreigesetz wird derzeit finalisiert. Die Entwurfsfassung ist schon jetzt – vor der Veröffentlichung im Amtsblatt – zugänglich, um sich mit den neuen Regelungen und der im Herbst 2025 anstehenden Wahl des Pfarreirats befassen zu können.
Das Gesetz beschreibt unter anderem: 
Wie die bisherigen Seelsorgeeinheiten zusammengeführt werden:
Hier geht es um Verwaltungsprozesse, Finanzregelungen und die Neustrukturierung von Pfarrämtern.
Wie die Vermögensverwaltung organisiert wird: 
Jede Pfarrei hat finanzielle Mittel, Gebäude und andere Ressourcen. Das Gesetz legt fest, wie diese in der neuen Struktur verwaltet werden.
Wie bestehende Gremien und Teams in die neuen Strukturen übergehen: 
Damit Ehrenamtliche und Hauptamtliche weiterhin gut zusammenarbeiten können, gibt es Übergangsregelungen für bisherige Pfarrgemeinderäte, Kirchenverwaltungen und Seelsorgeteams.
 
Das PÜG ist speziell für die Phase der Umstrukturierung geschaffen worden. Es ist also eine Art Fahrplan, damit die Neustrukturierung nicht zu Chaos führt, sondern geordnet verläuft und die Kirche weiterhin handlungsfähig bleibt. Es sorgt dafür, dass dieser Übergang geordnet, fair und transparent abläuft. Wichtig ist dabei, dass bewährte kirchliche Strukturen und Angebote nicht einfach wegfallen, sondern möglichst sinnvoll in die neuen Pfarreien integriert werden. Das Gesetz regelt z.B. auch für die anstehende Pfarreiratswahl, dass die Stimmbezirke und die Anzahl der direkt gewählten Mitglieder im künftigen Pfarreirat von der Versammlung der Pfarrgemeinderäte (Beschließender Ausschuss) beschlossen wird.

Warum sind diese Gesetze wichtig?

Ohne klare Regelungen wäre die Umsetzung der Kirchenentwicklung 2030 schwierig und könnte zu Unsicherheiten führen. Das Pfarreigesetz regelt das langfristige Miteinander in den neuen Pfarreien und sorgt für eine langfristige Struktur, während das Pfarreiübergangsgesetz die Zeit des Übergangs rechtlich begleitet. Beide Gesetze helfen, die Kirchenentwicklung 2030 rechtlich abzusichern und gemeinsam sorgen sie dafür, dass sich die Kirche vor Ort zukunftsfähig aufstellt und weiterhin für die Menschen da sein kann.