Hinweise zum Datenschutz bei der röm.-kath. Kirchengemeinde Südliche Ortenau

Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem kirchengemeindlichen Leben (z.B. kirchlichem Besuchsdienst, Durchführung von Trauergesprächen, Anfertigen und Veröffentlichen von Bildnissen während des Gottesdienstes). Diese Hinweise werden durch regelmäßige Veröffentlichung gegeben. Spezifische Datenschutzhinweise, wie z.B. im Zusammenhang mit kirchlichen Amtshandlungen, gehen diesen vor.
 

Die gesetzliche Grundlage zum Datenschutz ist für uns als Röm.-Kath. Kirchengemeinde Südliche Ortenau das KDG – das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz.
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung lautet:
Röm.-Kath. Kirchengemeinde Südliche Ortenau, 77933 Lahr, Lotzbeckstraße 7,
auch handelnd durch seine IT- und Logistik-Dienstleister.
 
Die/ der für uns zuständige Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutz-mitte@ordinariat-freiburg.de
 
Die personenbezogenen Daten haben wir den Gemeindemitgliederdaten im kirchlichen Meldewesen entnommen. Wir benötigen die erhobenen Daten z.B. zur Vorbereitung und Durchführung der Besuche unserer Gemeindemitglieder und der Trauergespräche. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt auf der rechtlichen Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. f des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG).
 
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit unseren Handlungen im Zusammenhang mit dem kirchengemeindlichen Leben erhoben werden, bleiben so lange gespeichert, bis der Zweck entfällt. Nach Durchführung der Handlungen werden die Daten gelöscht. Die Archivordnung der Erzdiözese bleibt dabei unberührt.
Bei Veranstaltungen der verfassten Kirche, bei denen der Verkündigungsdienst im Vordergrund steht (Gottesdienste, Prozessionen, Wallfahrten, etc.) werden gelegentlich auch Bildaufnahmen gefertigt. Diese Bildaufnahmen werden für die Veröffentlichung im Pfarrbrief und auf der kirchengemeindeeigenen Website verwendet.
Die allgemeinen Bildaufnahmen erfolgen im Rahmen des Verkündigungsdienstes gem. CIC-1983, Can. Nr. 761und damit auf einer rechtlichen Grundlage gem. § 6 Abs. 1 lit. f KDG. Individuelle Aufnahmen bedürfen hingegen der Einwilligung.
 
Die Bildaufnahmen werden aufbewahrt, solange ein Veröffentlichungsinteresse besteht, darüber hinaus nach der Archivordnung der Erzdiözese Freiburg.
 
Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft (§ 17 KDG), Berichtigung (§ 18 KDG), Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG), Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG), Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 23 KDG) und Löschung (§ 19 KDG) sowie das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (§ 48 KDG).
 
Widerspruchs-/Widerrufsrecht: Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für obige Zwecke widersprechen möchten, genügt jederzeit Ihre Mitteilung an die oben genannten Kontaktdaten.