Auslagenersatz, Bildungsurlaub, Threema und weitere Vorlagen

Hier finden Sie hilfreiche Vorlagen für Organisatorisches etc.

Fahrtkosten- und Auslagenerstattung im Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement soll nicht am Geld scheitern: Notwendige Auslagen und Fahrtkosten können grundsätzlich erstattet werden. Bitte stimmen Sie größere Ausgaben möglichst vorher kurz mit der verantwortlichen Stelle vor Ort ab bzw. sprechen Sie das Thema mit der Kirchengemeinde an, damit bei der Bearbeitung eines Antrages keine Unklarheiten darüber bestehen, ob diese Person ehrenamtlich in der Kirchengemeinde tätig ist. Vordruck für Auslagen- und Fahrtkostenerstattung im Ehrenamt:
 
Bildungsurlaub für Ehrenamtliche
Für bestimmte Fortbildungen kann auch im Ehrenamt ein Anspruch auf Bildungsurlaub bestehen. Informationen zu Voraussetzungen und Antrag finden Sie auf Service-BW (hier klicken) sowie im folgenden Informationsmaterial.
 
Sichere Kommunikation: Threema
Aus Datenschutzgründen wird WhatsApp für dienstliche Kommunikation in unserer Kirchengemeinde nicht verwendet. Ehrenamtlich Mitarbeitende können stattdessen einen kostenlosen Threema-Account erhalten, um sicher miteinander zu kommunizieren.
 
Versicherung im Ehrenamt
Wer sich ehrenamtlich in der Kirchengemeinde engagiert, ist in der Regel über die Erzdiözese Freiburg abgesichert. Dazu gehören je nach Tätigkeit beispielsweise Unfall- und Haftpflichtversicherungen während der Ausübung des Ehrenamts. Im Falle eines möglichen Versicherungsschadens bitte schnell handeln und direkt KOntakt mit der Kirchengemeinde aufnehmen. Mehr Infos hier: